
Der Markt für Quellensteuer- und Kapitalertragsteuerrückerstattungen ist von hoher Komplexität, länderspezifischen Besonderheiten und erheblichem Dokumentationsaufwand geprägt. Gleichzeitig bleibt ein nicht unerheblicher Teil potenzieller Quellensteueransprüche ungenutzt – nicht wegen fehlender Berechtigung, sondern wegen Prozesskomplexität, Kosten und operativer Hürden.

Seit dem 1. Januar 2024 ist im deutschen Markt die Kommunikation mit den Behörden im relevanten Umfeld gesetzlich auf Banken und Steuerberater beschränkt. Mit MiKaDiv ab 2027 und der Umsetzung der EU-FASTER-Regulierung bis Ende 2030 wachsen die technischen und organisatorischen Anforderungen weiter.

Gerade deshalb braucht der Markt Partner, die Regulierung, Steuerrecht und Technologie gemeinsam beherrschen. Für viele Institute ist es wirtschaftlich sinnvoller, diese Komplexität über ein spezialisiertes, standardisiertes Service-Modell abzubilden.